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Mittwoch, 21. März 2012

Stopp für Windkraftanlagen - Vorrang geschützter Tierarten

Kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Fortsetzung von Rodungsarbeiten für Windkraftanlagen möglicherweise Lebensräume geschützter Tierarten zerstört werden und insoweit vollendete Tatsachen geschaffen werden, die im Fall der Nichtgenehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen nicht kurzfristig rückgängig zu machen wären, müssen die Rodungsarbeiten untersagt werden.
Mit dieser Begründung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Naturschutzbundes Deutschland gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen stattgegeben.