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Donnerstag, 9. August 2012

Noch immer nicht genug von Wulff? CDU und FDP weigern sich zur Neugestaltung des Straftatbestandes zur Abgeordnetenbestechung

Die UN-Konvention gegen Korruption gilt als wichtigstes Ereignis auf Ebene der Vereinten Nationen. Deutschland hat sie gemeinsam mit 110 anderen Staaten am 9. Dezember 2003 unterzeichnet, aber noch nicht alle Punkte der Konvention, die ein weltweit anwendbares und umfassendes Regelungswerk gegen Korruption  geschaffen hat, erfüllt. Darin verpflichten sich inzwischen über 160 Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, Staaten, gegen bestechliche Politiker vorzugehen. Zu den Ländern, die dies verweigern gehören außer Deutschland, Syrien und Saudi-Arabien.
Zur Ratifizierung ist eine Neugestaltung des Straftatbestandes zur Abgeordnetenbestechung erforderlich, die es ermöglicht, dass nicht nur der Stimmenkauf und -verkauf für Abstimmungen im Plenum, sondern auch das verwerfliche Beeinflussen eines Abgeordneten bei der sonstigen Wahrnehmung seines Mandats erfasst werden. Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ist im deutschen Recht unzureichend geregelten. CDU und FDP haben eine Verschärfung mit der Begründung abgelehnt, dadurch würden die Parlamentarier nach Ansicht von  in der freien Ausübung ihres Mandats gehindert.

Freitag, 20. Januar 2012

Korruptionsbekämpfung

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat heute den "Nationalen Integritätsbericht Deutschland" vorgestellt. Transparency International stellt Deutschland zwar ein ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsprävention und –repression aus, listet aber dennoch 84 "Forderungen für eine integre Republik" für eine wirksame Antikorruptionspolitik auf.

Montag, 16. Januar 2012

Das Dschungelcamp und der Ekel

"Wenn der Ekel erträglich wird, wer braucht da noch ein Dschungel-Camp?"
JETZT HÖREN - WDR 2 Kabarett: Wilfried Schmickler (Sendung vom 16.01.12) 

Samstag, 14. Januar 2012

Hans Herbert von Arnim, Aufsatz zur Vorteilsannahme Wulffs online abrufbar

Der neunseitige Aufsatz Herbert von Arnims zur Frage der Vorteilsannahme durch den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff ist online abrufbar: von Arnim, Hans Herbert: Vorteilsannahme des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff?", in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra", 3/12, 15.02.2012
"Bundespräsident Wulff erhielt in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident einen Kredit von 500.000 Euro von dem befreundeten Ehepaar Geerkens. Dieser Kredit wird – in Zusammenhang mit anderen Fällen von Gunsterweisen durch Geerkens und andere finanziell potente Freunde der Wulffs – seit einiger Zeit öffentlich diskutiert. Im Folgenden sollen die Gewährung und die Annahme des Kredits einer juristischen Wertung unterzogen werden, und zwar im Hinblick auf das niedersächsische Ministergesetz, die Niedersächsische Landesverfassung, das Grundgesetz und die §§ 331–334 StGB."

Freitag, 13. Januar 2012

Samstag, 10. Dezember 2011

Warum es wichtig ist, bei Bauprojekten wachsam zu sein

Der Autorenblog "Ruhrbarone" berichtet über großzügige Spenden der Essener Immobilienentwickler Stephan Kölbl und Markus Kruse.
Sie stehen im Zusammenhang mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen Duisburgs OB Adolf Sauerland. Auch in Dortmund, wo sie die Flächen rund um den U-Turm entwickelten, waren Kölbl-Kruse nach den Recherchen von Stefan Laurin offenbar großzügig.