Dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB ) NRW gehört ein 10.000 Quadratmeter großes Grundstück in Bochum, auf dem heute Staatsanwaltschaft, Amts-, Land- und Arbeitsgericht stehen. Er behält sich vor, bei dem gemeinsam mit der Stadt angestrebten Investoren-Wettbewerb nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden.
Danach soll nicht das bessere Konzept den Zuschlag erhalten, sondern wer am meisten Geld bietet.
Die IHK hat dazu folgende Stellung bezogen:
"Die Vollversammlung der IHK Mittleres Ruhrgebiet hat am 20. Oktober 2011 einstimmig eine Resolution beschlossen, die der Stadt Bochum empfiehlt, das sogenannte „Justizareal“ zu erwerben, um damit sicher zu stellen, auch Herr im weiteren Verfahren zur Entwicklung eines „Einzelhandels- und Dienstleistungsquartiers“ an der Viktoriastraße zu bleiben. Das Parlament der IHK hat mit dieser Resolution seiner Sorge Ausdruck geben wollen, dass ansonsten die Gefahr besteht, dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW als derzeitiger Grundstückseigentümer die Entscheidung über die Auswahl eines Investors nach rein finanziellen Erwägungen fällt – und nicht die Stadt Bochum die Chance hat, über dieses wichtigste Investitionsprojekt der Bochumer Innenstadt nach stadtentwicklungspolitischen Kriterien zu befinden."
("Kauf ist möglich", IHK, Pressemitteilung Nr. 76 vom 4. November 2011)
Bis zum 23. November soll die Stadt Bochum u.a. prüfen, ob der Kauf des Justizgeländes realistisch ist.
Welchen Einfluss die Stadt Bochum auf den BLB nehmen kann, einen möglicherweise niedrigeren Preis als den des Mitbieters zu akzeptieren, wissen wir nicht. Aber wir wissen, dass die Stadt Witten souverän ist, darüber zu entscheiden, ob überhaupt, an wen und zu welchem Preis sie das Grundstück im Gerberviertel verkaufen will