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Dienstag, 25. Oktober 2011

Gerberviertel zur Wohnnutzung geeignet, Antwort an Industriebetrieb

Zu dem Artikel "Gerberviertel nicht zur Wohnnutzung geeignet", Ruhr Nachrichten, 25.10.2011 
Der folgende Beitrag von Benno Jacobi wurde heute auch als Leserbrief an die Ruhr Nachrichten gesandt, mit der Bitte um Veröffentlichung:

Wenn Herr Lohmann-Hütte in der RN vom 25.10.2011 neue Zuwegungen für die Betriebe im Ruhrtal fordert, dann ist seine Forderung nur berechtigt. Schon anlässlich der Bürgerwerkstatt im Januar 2005 im Altenzentrum St. Josef wurden dazu Vorschläge gemacht, deren Umsetzung durch die seinerzeitigen Rahmenplaner auch als technisch realisierbar eingestuft wurden. Konkret war eine direkte Anbindung von der Ruhrbrücke zur Von-Elverfeldt-Allee vorgeschlagen worden. Die städtische Planungsverwaltung hat diese Variante jedoch im Februar 2006 abgelehnt, da sie angeblich nicht finanzierbar sei. Soviel zum Thema nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen.


Herr Lohmann-Hütte irrt allerdings, wenn er behauptet, dass bei den Überlegungen für eine attraktive Neubebauung des Quartiers um die ehem. Gerberschule in Herbede die Belange der in der Nachbarschaft ansässigen Betriebe keine Berücksichtigung gefunden hätten. Schon jetzt stehen in deutlich geringerem Abstand als die Flächen an der Gerberschule Wohnhäuser in der Nähe der Gewerbebetriebe. Auf diese Wohnnutzung müssen die Betriebe auch heute schon Rücksicht nehmen.
Bereits im März 2007 hat die Umweltverwaltung bei der Bezirksregierung Arnsberg zum Einen mitgeteilt, dass eine Wohnbebauung in der dortigen Gemengelage im bestehenden Planungsrecht bei Wahrung des Rücksichtnahmegebots zulässig ist und damit nicht zwangsläufig zu einer Betriebseinschränkung für die Gewerbebetriebe führen muss.
Zum Anderen hat der Bürgerkreis Herbede e. V. im Januar 2008 die Frage einer Wohnansiedlung gutachterlich untersuchen lassen. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine Wohnbebauung an der Gerberstraße ist immissionsrechtlich zulässig und führt nicht zu Betriebsbeschränkungen bei den Gewerbebetrieben.
Auch die Stadtverwaltung in Person des Stadtbaurats hat die grundsätzliche Vereinbarkeit von Wohnen und Gewerbe auf der Bürgerwerkstatt am 23.03.2007 bestätigt. Wie eine solche Wohnbebauung oder eine Hotelnutzung (für die der immissionsrechtliche Schutzumfang geringer ist) realisiert werden und gleichzeitig die Gewerbestandorte gesichert bleiben können, ist letztlich eine Aufgabe, die durch eine intelligente Gebäudeplanung gelöst werden kann.

Benno Jacobi