Der Bürgerkreis hat belegt, dass Edeka nicht die Absicht hat, den Standort in der Meesmannstraße zu schließen (Die Unbelehrbaren).
Welche Rolle spielt angesichts der grundsätzlichen Entscheidung der CDU-Fraktion zu Gunsten der Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels außerhalb des gewachsenen Zentrums noch die Sortimentsliste? Augenwischerei?
Die CDU-Fraktion schlägt in ihrem Antrag [1] vor, "die Sortimentsliste im Masterplan Einzelhandel für das Gerberviertel so zu ändern, dass der vorhandene Einzelhandel in der Meesmannstraße geschützt wird."
Sollte die CDU-Fraktion den "Erhalt der Meesmannstraße" wirklich über die Sortimentsliste klären wollen, dann müsste sie die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes im Gerberviertel von vornherein ausschließen. Wenn die CDU-Fraktion dies will, sollte sie es klar und deutlich sagen!
In der Begründung heißt es:
"Die Einzelhandelslagen entlang der Meessmannstraße haben gegenüber einem integrierten, großflächigen Einzelhandel zwangsläufige und unverschuldete Standortnachteile. Der mittelständische Einzelhandel in der Meesmannstraße wird nur überleben, wenn im Gerberviertel nicht die gleichen Sortimente angeboten werden. Ein "Shop-in-Shop-Konzept" kann mit den Möglichkeiten des Baurechts nicht ausgeschlossen werden. Vertragliche Festlegungen gehen bei einer Insolvenz oder einem Verkauf des Betriebes ins Leere. Mit einer punktuellen Anpassung der Wittener Sortimentsliste steht dagegen ein praktikables Werkzeug zur Standortsicherung zur Verfügung. In der besonderen Situation des Stadtteils Herbede muss das abstrakte Ziel einer einheitlichen Sortimentsliste gegenüber dem konkreten Ziel des Erhalts der Meesmannstraße zurückstehen."Quelle: