Die Vertrauensleute des Stuttgarter Bürgerbegehrens haben heute gegen die Landeshauptstadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart Untätigkeitsklage wegen gesetzwidriger Verzögerung eingereicht (Pressemitteilung: Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 & Juristen zu Stuttgart 21, Stuttgart, 24. November 2011)
Mit der Untätigkeitsklage fordern die Vertrauensleute Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig die Bürgerbeteiligung der direkt vom Projekt Stuttgart 21 Betroffenen ein. Für einen Bürgerentscheid in Stuttgart gilt nicht - im Unterschied zur bevorstehenden Volksabstimmung - ein landesweites Drittelquorum der Wahlberechtigten, sondern ein Quorum von einem Viertel der Stimmberechtigten Stuttgarter Bürger.