Die Verbände von Zeitungs– und Zeitschriftenverlegern kämpfen seit Jahren um ein neues Gesetz. Normale Blogger, sagen sie, müssten das Leistungsschutzrecht nicht fürchten. Stimmt das?
Eine große Zahl von Juristen, Experten und Kommentatoren bewertet den jetzt bekannt gewordene Entwurf des Leistungsschutzrechtes anders. Es schaffe Rechtsunsicherheit, könne eine Flut von Abmahnungen provozieren und monopolisiere die Sprache.
Mit "ungenehmigter Nutzung" kann schon das bloße Twittern einer Zeitungsüberschrift gemeint sein kann, die verboten werden muss. Stefan Niggemeier, mehrfach ausgezeichneter Journalist, u.a. mit dem Grimme-Online-Award, zuletzt mit dem Medienpreis für Sprachkultur 2012, nimmt in seinem Blog die Position der Verbände von Zeitungs– und Zeitschriftenverlegern, BDZV und VDZ, ausführlich aufs Korn:
Eine große Zahl von Juristen, Experten und Kommentatoren bewertet den jetzt bekannt gewordene Entwurf des Leistungsschutzrechtes anders. Es schaffe Rechtsunsicherheit, könne eine Flut von Abmahnungen provozieren und monopolisiere die Sprache.
Mit "ungenehmigter Nutzung" kann schon das bloße Twittern einer Zeitungsüberschrift gemeint sein kann, die verboten werden muss. Stefan Niggemeier, mehrfach ausgezeichneter Journalist, u.a. mit dem Grimme-Online-Award, zuletzt mit dem Medienpreis für Sprachkultur 2012, nimmt in seinem Blog die Position der Verbände von Zeitungs– und Zeitschriftenverlegern, BDZV und VDZ, ausführlich aufs Korn:
- Stefan Niggemeier: "Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute", 17.06.2012, http://www.stefan-niggemeier.de/blog/
- Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger
- Jens scholz: "Vier Gründe, warum Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten sollten", 17.06.2012