Die Antikorruptionsorganisation bemängelt, dass Deutschland beispielsweise seinen internationalen Antikorruptionsverpflichtungen nur teilweise nachkomme. Seit Jahren habe die Bundesrepublik die UN-Konvention gegen Korruption und zwei Antikorruptionsübereinkommen des Europarates (sowie ein ergänzendes Zusatzprotokoll) nicht ratifiziert und die hierzu nötigen Rechtsanpassungen nicht vorgenommen. Auch einige von den Evaluierungsgremien von Europarat und OECD empfohlenen Antikorruptionsmaßnahmen wurden bislang nicht umgesetzt.
Dadurch werde Deutschland international in eine Randposition gedrängt, sagte Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Auch hierzulande ist Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, warum der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht internationalen Anforderungen angepasst werden kann."
Die politischen Parteien werden aufgefordert, sich stärker und eindeutiger gegen Korruption in
Politik und Gesellschaft zu engagieren.
Die Forderungen richten sich unter anderem auch an die öffentliche Verwaltung, beipielsweise:
- In der öffentlichen Verwaltung ist eine flächendeckende Analyse der korruptionsgefährdeten Stellen durchzuführen; das Ergebnis ist zu veröffentlichen.
- Es ist anzustreben, dass Verwaltungseinrichtungen die breite Öffentlichkeit stärker über Gefahren der Korruption und Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen informieren.
- In- und ausländische Firmen, die wegen Bestechung verurteilt worden sind oder gegen die bei einer Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand oder während der Auftragsdurchführung der hinreichende Verdacht der Bestechung oder anderer Formen der Korruption entstanden ist, sind für eine angemessene Zeit in einem flächendeckenden Zentralregister zu führen.
- Die Rahmendaten aller Vergaben der öffentlichen Verwaltung sind an einem Ort vollständig zu veröffentlichen, darunter auch Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer und Auftragssumme.
- Bei Großbauprojekten wird der öffentlichen Verwaltung empfohlen, Integritätspakte anzuwenden.
- Informationsfreiheitsgesetze für den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung sind in allen Bundesländern einzuführen.
- Die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern sind in Anlehnung an das Berliner Informationsfreiheitsgesetz dahingehend zu novellieren, dass Ausnahmetatbestände (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) gegen das Interesse der Öffentlichkeit abzuwägen sind.
- Die Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze durch Bürgerinnen und Bürger ist zu fördern, indem Hürden, die die Antragstellung erschweren, wie z.B. hohe Gebühren und lange Bearbeitungszeiten, abgebaut werden.
Transparency International Deutschland e.V.: "Nationaler Integritätsbericht Deutschland", Januar 2012