Bundesministerien können den Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht mit der Bergündung ablehnen, das Auskunftsbegehren würde die Regierungstätigkeit betreffen.Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteilen vom 03.11.2011(Az.: 7 C 3.11 und 7 C 4.11) klargestellt, dass die Bundesministerien zu den auskunftspflichtigen Stellen gehören.
"Die Piraten, das sind wir künftig alle."
Vor ein paar Jahren habe man in preußischer Staatstradition „Regierungstätigkeit“ aus dem Transparenzgebot des Gesetzes herausdefiniert, mittlerweile sei man umgeschwenkt und nehme die Informationsrechte der Bürger weit ernster, als die Regierung es zu tun pflegt. "Das Bundesverwaltungsgericht scheint den Weg bisher mitzugehen. Jedermann hat mit dem Gesetz nun ein wirksames Mittel, Regierungshandeln zu enthüllen." (Tagesspiegel, 06.11.2011)
Damit habe das BVerwG "eine neue, ungewöhnliche und machtvolle Form der Transparenz" geschaffen.
Es urteilte, Kanzleramt und Ministerien müssten Bürgern auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes von 2005 künftig sogar Interna ihrer Regierungsarbeit preisgeben, wenn diese es wollten. Welche, darum muss im Einzelfall gekämpft werden. In der Tendenz stehe fest, "die Bürger sollen wissen dürfen, welche Gutachten, Analysen und Vorlagen die Regierenden zum Handeln treiben."
Quellen:
- Bundesverwaltungsgericht (BVerwG): Urteile vom 03.11.2011(Az.: 7 C 3.11 und 7 C 4.11)
- Der Tagesspiegel, 06.11.2011