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Donnerstag, 9. August 2012

Noch immer nicht genug von Wulff? CDU und FDP weigern sich zur Neugestaltung des Straftatbestandes zur Abgeordnetenbestechung

Die UN-Konvention gegen Korruption gilt als wichtigstes Ereignis auf Ebene der Vereinten Nationen. Deutschland hat sie gemeinsam mit 110 anderen Staaten am 9. Dezember 2003 unterzeichnet, aber noch nicht alle Punkte der Konvention, die ein weltweit anwendbares und umfassendes Regelungswerk gegen Korruption  geschaffen hat, erfüllt. Darin verpflichten sich inzwischen über 160 Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, Staaten, gegen bestechliche Politiker vorzugehen. Zu den Ländern, die dies verweigern gehören außer Deutschland, Syrien und Saudi-Arabien.
Zur Ratifizierung ist eine Neugestaltung des Straftatbestandes zur Abgeordnetenbestechung erforderlich, die es ermöglicht, dass nicht nur der Stimmenkauf und -verkauf für Abstimmungen im Plenum, sondern auch das verwerfliche Beeinflussen eines Abgeordneten bei der sonstigen Wahrnehmung seines Mandats erfasst werden. Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ist im deutschen Recht unzureichend geregelten. CDU und FDP haben eine Verschärfung mit der Begründung abgelehnt, dadurch würden die Parlamentarier nach Ansicht von  in der freien Ausübung ihres Mandats gehindert.

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