Zur Ratifizierung ist eine Neugestaltung des Straftatbestandes zur Abgeordnetenbestechung erforderlich, die es ermöglicht, dass nicht nur der Stimmenkauf und -verkauf für Abstimmungen im Plenum, sondern auch das verwerfliche Beeinflussen eines Abgeordneten bei der sonstigen Wahrnehmung seines Mandats erfasst werden. Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ist im deutschen Recht unzureichend geregelten. CDU und FDP haben eine Verschärfung mit der Begründung abgelehnt, dadurch würden die Parlamentarier nach Ansicht von in der freien Ausübung ihres Mandats gehindert.
Ausführliche Informationen:
Beiträge:
- "Anti-Korruptionsregeln finden keine Mehrheit", welt.de, 05.02.2012
- "Bestechung. Konzernchefs bangen ums saubere Geschäft", handelsblatt.com, 08.08.2012
- "UN-Konvention gegen Korruption. Unternehmen schämen sich für die Regierung", tagesspiegel.de, 08.08.2012
- "Korruption. Abgeordnete bestechen leicht gemacht", zeit.de, 08.08.2012
- "Korruption im Bundestag. Konzerne machen Druck", zdf.de, 08.08.2012